davon, wie man selber aufgewachsen sei, dh. ob man zum Beispiel in einem Zeckenrisikogebiet aufgewachsen sei und so weiter (Frage 11). Konfrontiert mit der Aussage, wonach er nicht den Eindruck mache, als wäre er sehr einsichtig, dass die Zeckenkontrolle nicht rechtens war, antwortete der Berufungskläger nach langem Schweigen, er würde das so sicher nicht wieder machen. Er würde sicher zuerst die Eltern fragen, dadurch, dass er gerade mitbekommen habe, dass dies nicht jeder gleich handhabe. Er habe sich in diesem Moment nicht die Gedanken gemacht, die er sich jetzt mache.