Seite 26 sei. Darum sei er davon ausgegangen, dass dies normal sei. Das Empfinden, dass es auch für die Privatklägerin OK gewesen sei, habe sich für ihn im Nachhinein bestätigt (Frage 5). Es sei eine Verhaltensempfehlung, dass man Kinder auf Zecken untersuche (Frage 9) und seiner Meinung nach rechtfertige der medizinische Aspekt diesen Untersuch (Frage 10). Auf die Frage an den Berufungskläger, ob es für ihn nachvollziehbar sei, dass für eine Drittperson sein Verhalten auf Unverständnis stosse, antwortete er, er könne nachvollziehen, dass man erschrecke, wenn man das nicht erwarte. Aber es sei abhängig