In den Lagern hätten die Kinder dies grundsätzlich untereinander gemacht. Nur bei einem Zeckenbefall hätten die Leiter die Zecke ausgerissen (Frage 50). Seiner Sicht nach sei es normal bei Kindern eine Zeckenuntersuchung zu machen, nachdem man im Garten gewesen sei (act. B 3/3.1, Frage 4). Angesprochen darauf, was er heute über die Zeckenkontrolle denke, antwortete der Berufungskläger, das Kind sei ihm nicht fremd gewesen. Die Privatklägerin habe sich auch schon umgezogen, wenn er im Raum gewesen