Er habe sich auch keine Gedanken diesbezüglich gemacht (Frage 41). Auf die Frage, wer ihm gesagt habe, dass Zeckenkontrollen eine ganz normale Sache sei, welche ein Babysitter durchführen müsse, sagte der Berufungskläger, das sei bei ihnen als Kinder schon so gewesen. Mehr oder weniger jede Familie mache das, wenn man mit den Kindern im Wald gewesen sei oder so. Das gehöre einfach dazu. Seinem Kenntnisstand nach gehöre das dazu, um präventiv zu wirken wegen Zeckenbissen (Frage 42). Es habe sich nie so ergeben, dass er eine Zeckenkontrolle bei weiteren Personen gemacht habe (Frage 49). In den Lagern hätten die Kinder dies grundsätzlich untereinander gemacht.