Unterschenkel angefasst, wenn er die Fusssohle angeschaut habe, damit sie nicht umfalle (Frage 44). Sodann beschrieb er, nachdem die Privatklägerin die Unterhose abgezogen habe, habe sie sich hingesetzt, damit sie die Beine besser spreizen könne, damit er besser schauen könne. Anschliessend habe sie sich gedreht und er habe dann ihre Gesässbacken auseinandergedrückt, damit er auch dort besser sehen könne, ob es Zecken habe. Er habe