Auch ihr Verhalten, wonach sie ihrer Mutter davon erzählte, weil es ihr weh getan habe, erscheint plausibel. Dass die Privatklägerin anlässlich der zweiten Befragung im Sommer 2023, mithin ca. 3 Jahre nach dem Ereignis, sich nur noch an die eine Zeckenkontrolle und keine dadurch ausgelösten Schmerzen zu erinnern vermag, spricht nicht gegen die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen.