Seite 22 Anlässlich der ersten Zeckenkontrolle, dem Auskitzeln und Huckepack- beziehungsweise Über-der-Schulter-tragen während des Babysittens sei es zwar zu Körperkontakt zwischen ihr und dem Berufungskläger gekommen, aber es sei nichts weiter passiert. Auch stellt sie klar, dass das Auseinanderdrücken der Gesässbacken bei ihr keine Schmerzen ausgelöst habe und die Schmerzen durch das Auseinanderziehen der Schamlippen erst am darauf folgenden Tag aufgetreten seien.