Sie beschreibt altersentsprechend, wie sie sich zunächst verbal und danach körperlich mit Wegstossen – in der Videoeinvernahme sind die entsprechenden Gesten ersichtlich – gegen die Anweisung, sich nackt auszuziehen, zu wehren versuchte. Sie beschreibt auch nachvollziehbar ihre Gefühlslage, wonach sie die Aussage des Berufungsklägers, sie müsse das machen, komisch und auch etwas frech gefunden habe und dies ein wenig Angst bei ihr ausgelöst habe. In den Aussagen der Privatklägerin sind keine Aggravierungstendenzen ersichtlich. Sie erklärt deutlich, dass der Berufungskläger sie "nur" an einer der zwei von ihm durchgeführten Zeckenkontrolle angefasst habe.