B 3/1.2.4.2, Frage 18). Dem Berufungskläger wurde eine Beilage mit insgesamt 12 Bildern vorgelegt, zu welchen er sich zunächst nicht äussern wollte (act. B 3/1.2.4.2, Frage 19). Zu zwei Bildern – Bild 7 ist eine indirekte Aufnahme, dh. im an einer Tür angebrachten Spiegel ist ein in der Ecke lehnendes ca. 5-6 jähriges Kind zu sehen, welches mit einer Unterhose bekleidet ist, sich beide Hände vor den Mund hält und direkt in die Kamera blickt;