Beim zweiten Mal habe es in der Scheide am nächsten Tag wehgetan, weil er diese auseinandergezogen habe, um reinzugucken, ob es Zecken habe. Ihre Tochter habe versucht, ihn abzuwehren, auch mit einer Stopp-Geste mit der Hand. Sie habe den Berufungskläger am Telefon mit diesen Vorwürfen konfrontiert, aber erst nach einem zweiten Kontakt mit ihm den Entschluss gefasst, dass er ausziehen müsse. Sie wisse nicht mehr, ob sie darüber geredet haben, was genau der Berufungskläger gemacht habe. Sie wisse auch nicht mehr, ob der Berufungskläger ihr gesagt habe, wie und wo er ihre Tochter angefasst habe. Sie habe nie an der Darstellung ihrer Tochter gezweifelt (act. B 48).