Anlässlich der Befragung vom 5. März 2024 erklärte die Mutter der Privatklägerin im Wesentlichen als Zeugin, sie sei auf die fraglichen Vorfälle aufmerksam geworden, weil ihre Tochter anlässlich einer der von ihr sporadisch durchgeführten Zeckenkontrollen erklärt habe, der Berufungskläger mache das anders. Ihre Tochter habe erzählt, es seien zwei Mal gewesen. Sie habe sich ausziehen, aufs Bett im Schlafzimmer der Mutter liegen müssen und der Berufungskläger habe dann alles abgesucht. Beim zweiten Mal habe es in der Scheide am nächsten Tag wehgetan, weil er diese auseinandergezogen habe, um reinzugucken, ob es Zecken habe.