Der Berufungskläger habe ihr einfach bestätigt, dass die Aussagen ihrer Tochter korrekt seien und er sie im Genitalbereich, sprich an/in der Scheide angefasst/kontrolliert habe, ob dort Zecken vorhanden seien (Frage 17). Ihre Tochter habe ihr erzählt, dass, als der Berufungskläger sie aufgefordert habe, sich nackt auszuziehen, sie halt Stopp gesagt habe, das wolle sie nicht. Sie habe dies mit der Hand auch