Vor ca. drei Wochen habe H. ihr gegenüber ihre Erleichterung über den Auszug des Berufungsklägers geäussert und ihre Gründe dafür geschildert. Aufgrund der Aussagen von H. habe nun der ganze Vorfall für sie eine andere Bedeutung erhalten (Frage 9). Ihre Tochter habe ihr von zwei Vorfällen erzählt, sie könne vom Datum her aber nicht genau sagen wann. Sie denke, es sei im Mai 2020 gewesen (Frage 14). Der Berufungskläger habe ihr einfach bestätigt, dass die Aussagen ihrer Tochter korrekt seien und er sie im Genitalbereich, sprich an/in der Scheide angefasst/kontrolliert habe, ob dort Zecken vorhanden seien (Frage 17).