Tochter gelacht und gesagt, dass dies der Berufungskläger jeweils anders mache. Sie sei dann verunsichert gewesen und habe nachgefragt, was ihre Tochter damit meine. Ihre Tochter habe ihr dann erklärt, dass der Berufungskläger ihr zweimal gesagt habe, dass sie sich nackt ausziehen und auf das Bett (der Mutter) legen müsse, damit er sie nach Zecken untersuchen könne. Ihre Tochter habe ihr gesagt, sie habe dem Berufungskläger gesagt, dass sie dies nicht wolle Er habe aber erklärt, dass sie dies machen müssen. Während dieses Untersuchs habe er sie von Kopf bis Fuss untersucht, auch im Genitalbereich. Im Genitalbereich habe er ihre Schamlippen angefasst/auseinandergedrückt, so dass es ihr im