Seite 17 weggedrückt, er habe nicht reagiert und weitergemacht. Er habe ihr gesagt, er müsse wegen der Zecken untersuchen. Sie habe es komisch gefunden, habe das eigentlich nicht gewollt. Sie sei gestanden und wisse nicht mehr, wo er angefangen habe. Er habe sie überall angefasst. Er habe sie am Po und am "Schnäggli" angefasst. Er habe das "Schnäggli" auseinandergezogen und dort geguckt und am nächsten Tag habe es weh getan. Mit Gesten zeigte die Privatklägerin, dass der Berufungskläger auch ihre Gesässbacken auseinandergezogen habe. Hierzu erklärt sie, dass er ihr dort nicht weh getan habe.