Im Rahmen der Zeckenkontrolle könne sein, dass er sie am Po berührt habe (Frage 14). Er habe die Mutter nach der Kontrolle auf die Zeckenkontrolle angesprochen und gefragt, wie sie das handhabe. Sie sei während der Kontrolle nicht anwesend gewesen, weshalb diese nicht mit der Mutter abgesprochen gewesen sei (Frage 16). An der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 24. Juni 2022 sowie der Berufungsverhandlung vom 5. März 2024 machte der Berufungskläger von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und antwortete lediglich auf Fragen zu seiner Person (act. B 3/27 und act. B 48).