Seite 16 (Frage 8). Auf Vorhalt, eine solch intime Aufgabe gehöre in den Aufgabenbereich der Eltern, antwortete der Berufungskläger, er sehe die Relevanz mit der eigenen Meinung zu diesem Fall nicht (Frage 9). Auf die Nachfrage, ob die Zeckenkontrolle nicht Sache der Eltern sein sollte, erklärte er, er finde die Zeckenkontrolle wichtig. Daher sei egal, ob diese durch Eltern oder Drittpersonen, wie z.B. durch einen Arzt, durchgeführt werde. Im konkreten Fall seien die Eltern nicht anwesend gewesen (Frage 10).