Auf die Frage, wie diese Zeckenkontrolle stattgefunden habe, antwortete der Berufungskläger, er habe dies bereits im Detail geschildert. Es sei eine visuelle Kontrolle am gesamten Körper gewesen (Frage 7). Eine Gegenwehr des Kindes habe nicht stattgefunden. Die Zeckenkontrolle habe er gemacht, weil es empfohlen sei, dass man diese täglich mache, vor allem während der Zeckensaison nach Aktivitäten mit Risiko für einen Zeckenbefall