Vielleicht, wenn man einen kleinen Handspiegel gehabt hätte, was nicht der Fall gewesen sei (Frage 17). Auf Vorhalt, er erwecke nicht den Eindruck, als wäre er sehr einsichtig, dass diese "Zeckenkontrolle" nicht rechtens gewesen sei, antwortete der Berufungskläger, er würde das so sicher nicht wieder machen. Er würde sicher zuerst die Eltern fragen aufgrund dessen, was er gerade mitbekommen habe, dass dies nicht jeder gleich handhabe. Er habe sich in diesem Moment nicht die Gedanken gemacht, die er sich jetzt mache.