Aber es sei abhängig davon, wie man selber aufgewachsen sei. Ob man zum Beispiel in einem Zeckenrisikogebiet aufgewachsen sei und so weiter (Frage 11). Grundsätzlich könne sich ein Kind im Alter der Privatklägerin selbst untersuchen, aber an schlecht einsehbaren Stellen wie beispielsweise am Po, gehe das nicht (Frage 12). Er glaube nicht, dass die Selbstuntersuchung mit einem Spiegel gut gegangen wäre. Vielleicht, wenn man einen kleinen Handspiegel gehabt hätte, was nicht der Fall gewesen sei (Frage 17).