Auf Vorhalt, er habe die ganze Zeit davon gesprochen, es sei für ihn ein Automatismus, eine Zeckenkontrolle durchzuführen und ob das auch zutreffe, wenn diese Untersuchung durch eine Person durchgeführt werde, welche das Kind nicht einmal ein Jahr kenne, antwortete der Berufungskläger, Automatismus sei vielleicht das falsche Wort. Er sei der Meinung, dass der medizinische Aspekt diesen Untersuch rechtfertige (Frage 10). Befragt, ob er nachvollziehen könne, dass für eine Drittperson sein Verhalten auf Unverständnis stosse, antwortete der Berufungskläger, er könne nachvollziehen, dass man erschrecke, wenn man das nicht erwarte. Aber es sei abhängig davon, wie man selber aufgewachsen sei.