Seite 14 grundsätzlich untereinander gemacht, ausser sie hätten dann eine Zecke gefunden. Dann hätten die Leiter diese ausgerissen (Frage 50). Auf eine entsprechende Frage sagte der Berufungskläger aus, die Privatklägerin habe nicht wirklich reagiert, als er ihren Genitalbereich angeschaut habe. Er denke, sie sei mehr erstaunt gewesen, weil sie dies so nicht gekannt habe. Sie habe sich ihm gegenüber gar nicht geäussert. Sie hätten einfach normal zusammen gesprochen (Fragen 51 und 52).