… Die Privatklägerin habe dem Ex-Mann von G. gesagt, dass sie Stopp gesagt habe. Dies sei dann die Konsequenz gewesen, weshalb er habe bei G. ausziehen müssen. Er habe so das erste Mal mitbekommen, dass die Privatklägerin angeblich Stopp gesagt habe. Er habe dies aber nicht wahrgenommen, dass die Privatklägerin in diesem Moment etwas zu ihm gesagt habe (Frage 48). Befragt, ob er dies bei weiteren Personen gemacht habe, erklärte der Berufungskläger, nein, das habe sich so nie ergeben (Frage 49). In den von ihm betreuten Lagern hätten dies die Kinder