Er habe sich auch keine Gedanken diesbezüglich gemacht. Es sei auch nicht das erste Mal gewesen, dass er die Privatklägerin nackt gesehen habe. Sie sei auch schon nackt im Gang herumgerannt. Für ihn sei das ganz normal gewesen (Frage 41). Befragt, wer ihm gesagt habe, dass diese Zeckenkontrolle eine ganz normale Sache sei, welche ein Babysitter durchführen müsse, antwortete der Berufungskläger, dass sei bei ihnen als Kinder schon so gewesen. Mehr oder weniger jede Familie mache das, wenn man mit den Kindern im Wald gewesen sei. Das gehöre einfach dazu. Seinem Kenntnisstand nach gehöre das dazu um präventiv zu wirken wegen Zeckenbissen (Frage 42).