Für ihn habe einfach auch eine Zeckenkontrolle im Sommer dazugehört, weil er dies so kenne und auch selbst so erlebt habe. Er habe daraufhin aber G. angesprochen, wie sie das handhabe und habe es dann auch nicht mehr gemacht (Frage 34). Bei der Zeckenuntersuchung habe die Privatklägerin vor ihm das Nachtkleid ausgezogen, sprich, sie sei nackt vor ihm gewesen. Er habe ihr dann gesagt, sie solle die Unterhosen auch kurz runterlassen, weil dies eine Risikozone sei. Dann habe er dort auch kurz geschaut, sie habe sich dann wieder angezogen und das sei es dann gewesen (Frage 37, vgl. auch Frage 40).