Ergänzend zu den diesbezüglichen Ausführungen der Vorinstanz ist anzufügen, dass bei der Würdigung von Aussagen grundsätzlich eine Analyse der Aussagetüchtigkeit, der Aussagequalität sowie der Aussagezuverlässigkeit zu erfolgen hat (ADRIAN BERLINGER, Glaubhaftigkeitsbegutachtung im Strafprozess, Luzerner Beiträge zur Rechtswissenschaft, 2014, S. 23). Bei der Analyse der Aussagequalität steht die konkrete Aussage im Mittelpunkt der Untersuchung. Dabei wird der Inhalt der Aussage anhand bestimmter Kriterien – der von der Vorinstanz im Einzelnen dargestellten Realkennzeichen – analysiert.