II. Materielles – Sexuelle Handlungen mit Kindern zum Nachteil von C. (Art. 187 Ziff. 1 StGB) 2.1 Tatvorwurf A. wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in der Zeit zwischen Anfang April 2020 bis Ende Mai 2020 wissentlich und willentlich sexuelle Handlungen mit der damals 8-jährigen C. (nachfolgend: Privatklägerin) vorgenommen zu haben. A. habe zu jener Zeit als Untermieter der Familie D. in deren Einfamilienhaus gelebt und sei gelegentlich auch als Babysitter der Privatklägerin tätig gewesen. Nach dem Spielen im Garten auf dem Trampolin habe A. die Privatklägerin entgegen deren Willen und entsprechender Abwehr