g) Mit Eingabe vom 3. November 2023 zeigte RA CC. an, dass sie die Interessenwahrung der Privatklägerin übernommen habe (act. B 32). h) Mit E-Mail vom 1. März 2024 dispensierte die Verfahrensleitung die Staatsanwaltschaft von der Teilnahme an der Hauptverhandlung (act. B 40).