b StGB). 5. Die Verfahrenskosten, bestehend aus CHF 11'400.00 Kosten der Voruntersuchung CHF 500.00 Gebühr für die Vertretung der Anklage vor Gericht CHF 900.00 Gerichtsgebühr CHF 12'800.00 insgesamt, werden dem Beschuldigten auferlegt. 6. Der Beschuldigte erhält eine Entschädigung in Höhe von CHF 1'075.30. Auf die Begründung des Urteils kann verwiesen werden (act. B 2). Soweit erforderlich, wird darauf in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.