4. Die Kosten der Verteidigung und des Verfahrens seien vollumfänglich auf die Staatskasse zu nehmen. 5. Die Verteidigerin sei gemäss Honorarnote zu entschädigen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST). anlässlich der Berufungshandlung: 1. Der Entscheid des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom 12. Juli 2022 sei in den Ziffern 2, 3, 4 und 5 aufzuheben. 2. A. sei hinsichtlich des Vorwurfs der sexuellen Handlungen mit Kindern zum Nachteil von C. vollumfänglich freizusprechen.