Berufungskläger A. Beschuldigter verteidigt durch: RA AA. Berufungsbeklagte 1 Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden Anklägerin vertreten durch: Staatsanwalt B. Berufungsbeklagte 2 C. Privatklägerin vertreten durch: RA CC. Gegenstand sexuelle Handlungen mit Kindern Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin des Kantonsgerichts SE3 21 15 vom 12. Juli 2022 Anträge a) des Beschuldigten und Berufungsklägers: im erstinstanzlichen Verfahren: