Seite 64 Gegen den Entschädigungsentscheid kann die amtliche Verteidigung innert 10 Tagen Beschwerde gemäss aArt. 135 Abs. 3 lit. b Strafprozessordnung (aStPO, SR 312.0) erheben. Die Beschwerde ist beim Bundesstrafgericht, Viale Stefano Franscini 7, Postfach 2720, 6501 Bellinzona, schriftlich einzureichen. Hinsichtlich des Inhalts und der Form der Beschwerde wird auf Art. 385 StPO verwiesen.