- einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten und 10 Tagen. Die erstandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft vom 9. Juni 2022 bis 12. Juni 2022 (4 Tage) sowie ab 21. Juli 2022 ist anzurechnen; - einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen à CHF 30.00; - einer Busse von CHF 500.00, bei Nichtbezahlen ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen. 6. Es wird eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB angeordnet. 7. Die Sicherheitshaft wird bis zum Antritt der Massnahme verlängert.