3. Der mit Urteil des Gerichtspräsidiums K. vom 31. Mai 2021 gewährte bedingte Strafvollzug der Geldstrafe von 130 Tagessätzen à CHF 30.00 wird widerrufen; 4. Der mit Urteil des Gerichtspräsidiums K. vom 10. Mai 2022 gewährte bedingte Strafvollzug der Freiheitsstrafe von 4 Monaten wird widerrufen. 5. A. wird unter Berücksichtigung der widerrufenen Strafen und im teilweisen Zusatz zum Urteil des Gerichtspräsidiums K. vom 10. Mai 2022 verurteilt zu: