Die vorinstanzliche Gerichtsgebühr beträgt CHF 2'400.00. Zudem sind vor erster Instanz Kosten der Voruntersuchung (inkl. Vertretung der Anklage vor Gericht) von CHF 14'730.00, Kosten für die amtliche Verteidigung von CHF 16'564.60, die Gebühr für die Anordnung der Sicherheitshaft von CHF 150.00, Kosten für die Ergänzung des Gutachtens von CHF 1'030.95 sowie Zuführungsund Verpflegungskosten von CHF 1'017.45 angefallen.