Im Gegensatz zum Kantonsgericht spricht das Obergericht die Berufungsklägerin betreffend den Vorfall vom 9. Juni 2022 jedoch lediglich wegen Hinderung einer Amtshandlung im Sinne von Art. 286 StGB und nicht wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte im Sinne von aArt. 285 StGB schuldig. Zudem wird sie anstatt mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von CHF 500.00 mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten und 10 Tagen, einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen à CHF 30.00 sowie einer Busse von CHF 500.00 bestraft.