Bei der Betitelung mit "Mörder" handelt es sich nicht mehr um leichte Ehrverletzungen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Lebenspartner der Berufungsklägerin bei einem provozierten Schusswaffeneinsatz durch die Polizei getötet worden ist. Die Genugtuungen für I. und J. von je CHF 300.00 können somit bestätigt werden. 3. Kosten