I. und J. wurden am 21. Juli 2022 von der Berufungsklägerin mit "Hurensohn", "fick doch deine Mutter, du Hurensohn", "du verdammtes Arschlosch", "dumme Hunde", "Dreckschweine" und "ihr seid alles Mörder" beschimpft. Die Vorinstanz hat erwogen, für Ehrverletzungen, welche die Reputation nicht dauerhaft und schwerwiegend beeinträchtigten, betrage die Genugtuung in der Regel weniger als CHF 2'000.00. Mit Blick auf zwei Urteile des Obergerichts Zürich sowie des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden sprach sie den Privatklägern je eine Genugtuung in Höhe von CHF 300.00 zu (act. B 2.1 E. XIV.2 und 3 S. 33 f.).