Die Staatsanwaltschaft und die Privatkläger äusserten sich im Berufungsverfahren nicht zu den Zivilklagen. 2.8.3 Tatsächliche Grundlagen I. hat Zivil- und Strafklage erhoben und CHF 500.00 Schadenersatz sowie CHF 500.00 Genugtuung verlangt (act. B 3/2/S3a/6). Anlässlich der Einvernahme vom 23. Mai 2023 erklärte er, dass ihm kein materieller Schaden entstanden sei (act. B 3/61 S. 6).