Seither befindet sie sich in Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft vom 21. Juli 2022 bis und mit dem Tag, an dem das Urteil vollstreckbar wird bzw. die Berufungsklägerin die Massnahme (vorzeitig) antritt, sind ebenfalls an die Sanktionen anzurechnen. 2.8 Zivilklagen 2.8.1 Angefochtenes Urteil Das Kantonsgericht hat J. und I. für die Beschimpfungen vom 21. Juli 2022 je eine Genugtuung von CHF 300.00 zugesprochen. Im Übrigen wurden die Zivilklagen der Privatkläger auf den Zivilweg verwiesen (act. B 2.1 Dispositiv Ziff. 7 S. 38).