2.6.1 Urteil der Vorinstanz Das Kantonsgericht hat die Sicherheitshaft bis zur Vollstreckbarkeit seines Urteils, maximal bis 23. September 2023, verlängert (act. B 2.1 E. XI S. 30 f.). Die Verfahrensleitung des Obergerichts verlängerte die Sicherheitshaft am 19. September 2023 auf unbestimmte Zeit (act. B 7). 2.6.2 Vorbringen der Berufungsklägerin Die Verteidigung verlangt anlässlich der Berufungsverhandlung die unverzügliche Aufhebung der der Sicherheitshaft (act. B 17 S. 12). Gemäss der Staatsanwaltschaft ist diese bis zur Rechtskraft des Berufungsurteils resp. bis auf Weiteres zu verlängern (act. B 19 S. 4).