Seite 53 Wohnung, und – gemäss eigenen Angaben – offenbar auch über kein soziales Netz verfügt (anlässlich der Untersuchung, act. 3/2/S2/ZM10 S. 6, sowie in der Befragung durch den Vorsitzenden erklärte sie, keinen Kontakt mit ihrer Familie zu haben, act. B 24 S. 4 f., und vor dem Haftrichter gab sie an, ihr ehemaliger Anwalt sei ihre momentan engste Bezugsperson, act. B 3/2/S3a/4 S. 16).