Dies ergibt sich aber selbstredend aus seiner Prognose, wonach die Rückfallwahrscheinlichkeit bei einfachen Körperverletzungen mit adäquaten Massnahmen tatsächlich, nämlich anstelle von "moderat bis hoch" auf "niedrig bis moderat" und für Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte von "hoch" auf "moderat" gesenkt werden kann (JANN SCHAUB, in: Damian K. Graf [Hrsg.], Annotierter Kommentar StGB, 2020, N. 13 zu Art. 59 StGB).