Eine einfache Körperverletzung im Sinne von Art. 123 StGB kann ein schweres Vergehen darstellen (Urteile des Bundesgerichts 6B_834/2016 vom 16. August 2016 E. 3.2.3 und 1B_372/2015 vom 11. November 2015 E. 2.2). Bei Gewaltdelikten stehen Leib und Leben, somit die höchsten Rechtsgüter, auf dem Spiel. Insoweit darf das Gericht an die Annahme von Wiederholungsgefahr keinen allzu strengen Massstab anlegen. Andernfalls setzt es mögliche Opfer einer nicht verantwortbaren Gefahr aus (Urteil des Bundesgerichts 6B_850/2015 vom 8. Oktober 2015 E. 4.3 mit Hinweisen).