2.5.10 Würdigung durch das Obergericht Dr. Z. hat bei der Berufungsklägerin mit Gutachten vom 10. November 2022 eine akute polymorphe psychotische Störung (ICD-10: F23.0), eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline Typ bei gleichzeitig impulsiven Anteilen (ICD-10: F60.3), durch den Konsum von Kokain verursachte Verhaltensstörungen (ICD-10: F14.1) sowie Transsexualismus (ICD-10: F64.0) festgestellt (act. B 3/2/G14 S. 70). Zudem leide sie an Wahn und Körperhalluzinationen (act. B 3/2/G14 S. 62 und 70). Sie sei zum Beispiel der Ansicht, dass ihr Organe fehlen und man ihr etwas eingepflanzt habe (act. B 3/2/G14 S. 48).