Seite 47 2.5.7.2 Bericht Amt für Justizvollzug Die Vorinstanz hat beim Gefängnis B. einen Vollzugsbericht eingeholt (act. B 3/41). Der Führungsbericht des Amts für Justizvollzug vom 15. Dezember 2022 (recte: März 2023) fiel sehr positiv aus. Die Berufungsklägerin habe keine Mühe, sich im Alltag zu integrieren und beteilige sich aktiv an den Beschäftigungsprogrammen. Es sei eine stetige Verbesserung und ein kontrollierteres Verhalten zu beobachten (act. B 3/47).