In aller Regel brauche es dafür ein grosses Ausmass an Gewalt und eine schwere persönliche, meist affektgeladene Auseinandersetzung. Aufgrund der körperlichen Konstitution seiner Mandantin sowie ihrer fehlenden engen sozialen Beziehungen sei eine derartige Konstellation schwer vorstellbar. Das Risiko für "zufällige" schwere Körperverletzungen sei folglich als sehr gering einzustufen. Dass schwere Körperverletzungen "denkbar" und somit grundsätzlich im Bereich des Möglichen lägen, genüge jedenfalls nicht, um die Massnahme als verhältnismässig erscheinen zu lassen.