b. zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit seiner psychischen Störung in Zusammenhang stehender Taten begegnen. 2.5.2 Antrag Anklage Die Staatsanwaltschaft beantragt in der Anklageschrift die Anordnung einer stationären Massnahme im Sinne von Art. 59 StGB (act. B 3/13 S. 6).