Es rechtfertigt sich daher, die Erhöhungsstrafe um einen Drittel auf 80 Einheiten zu reduzieren. Insgesamt resultiert also eine Gesamtfreiheitsstrafe von 220 Tagen oder 7 Monaten und 10 Tagen. Weiter wird eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen widerrufen. Dazu kommt die neue Geldstrafe von 35 Tagessätzen, welche ihrerseits eine Gesamtstrafe und die Einsatzstrafe darstellt. Weil die Einsatzstrafe mit 35 Tagessätzen wesentlich geringer ist, als die widerrufene Strafe (130 Tagessätze), ist ein Grossteil der Erhöhungsstrafe anzurechnen (MATHYS, a.a.O., Rz. 507). Angemessen erscheinen 105 Tagessätze, was total 140 Tagessätze ergibt.