A. hat innerhalb der festgelegten Probezeiten, welche bis 31. Mai 2024 resp. 10. Mai 2025 gehen (act. B 16 S. 7f.), mehrere Vergehen begangen (Drohung, Hinderung einer Amtshandlung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie mehrfache Beschimpfung). Die